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Mutter und Tochter schaukeln

Sparbrief

Beim Sparbrief legen Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Laufzeit an. Währenddessen erhalten Sie regelmäßig Zinsen. Und zu einem festen Rückzahlungstermin wird Ihnen das gesamte Kapital überwiesen.

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    Sicher

    Sie erhalten feste Zinsen und es gibt kein Kursrisiko.

    Individuell

    Sie wählen Anlagebetrag und Laufzeit.

    Einfach

    Sie können den Sparbrief bequem online abschließen.

    Infografik Sparbrief: garantierte Zinsen, kein Kursrisiko, Laufzeit mit festem Enddatum, keine Kündigung notwendig

    Produktdetails

    Anlagebetrag: ab 5.000 Euro

    Konditionen

    LaufzeitZinssatz p. a.  
    1 Jahr1,75 %
    2 Jahre
    1,75 %
    3 Jahre
    1,80 %
    4 Jahre
    1,80 %
    5 Jahre
    1,85 %

    Stand:12.03.2025
    Zinsänderungen vorbehalten!

    Das richtige Sparprodukt für Ihre Ziele und Wünsche

    Sie suchen nach einer Geldanlage mit mehr Flexibilität? Wir bieten Ihnen viele weitere Sparprodukte. Sie müssen sich auch bei der Geldanlage nicht nur für eine Variante entscheiden. Gemeinsam prüfen wir, wie wir das Beste aus Ihren Sparbeiträgen rausholen.

    Münzen und Barren des Goldsparplans

    Goldsparplan

    Mit monatlichen Sparraten bauen Sie Stück für Stück ein Goldvermögen auf.

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    Vermögenswirksame Leistungen

    Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein kleines Finanzpolster auf.

    FAQ zum Sparbrief

    Wie sicher ist der Sparbrief?

    Der Sparbrief ist eine sehr sichere Anlage, da die Zinshöhe bereits zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben wird. Da Sparbriefe nicht an der Börse gehandelt werden, besteht auch kein Kursrisiko.

    Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

    Wenn Sie sich für die Anlage als Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem attraktiven Zinssatz und entscheiden sich mit dem Sparbrief für eine sehr sichere Anlage.

    Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

    Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

    Kann ich einen Sparbrief verschenken?

    Ja, das ist möglich. Ein Sparbrief eignet sich zum Beispiel als Geschenk für Kinder oder Enkelinnen und Enkel, da Verzinsung und Auszahlungstermin schon zu Beginn feststehen.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Sparbrief und Termingeld?

    Termingeld und Sparbrief ähneln sich, denn bei beiden legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz an. Beim Termingeld gibt es häufig eine automatische Vertragsverlängerung, wenn Sie nicht kündigen. Ein Sparbrief verlängert sich nicht, Sie bekommen das Geld automatisch zurück. Auch Laufzeit und Zinshöhe können sich bei Sparbrief und Termingeld unterscheiden.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

    Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.