Warum brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?
Verlieren Sie zum Beispiel den Schlüssel oder fällt Ihnen das Smartphone eines anderen herunter, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Damit Sie nicht Ihr Erspartes oder sonstiges Vermögen dafür aufbringen müssen, springt in solchen Fällen die Privathaftpflicht ein und übernimmt die Kosten. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung der R+V erhalten Sie kostenlos noch passiven Rechtsschutz dazu. Das bedeutet, dass die R+V jede Schadensforderung an Sie überprüft und unberechtigte Forderungen abwehrt – notfalls auch vor Gericht.
10 Millionen €
25 Millionen €
75 Millionen €
2 Jahre
5 Jahre
5 Jahre
—
50.000 €
ja
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Mindestschaden 1.000 €
ja
Vermögensschäden
Auch, wenn jemandem durch Sie ein finanzieller Schaden entsteht, übernimmt die R+V die Kosten. Wird zum Beispiel Ihr geliefertes Kaminholz an einer ungünstigen Stelle abgeladen, so dass es das Auto Ihres Nachbarn blockiert und er ein Taxi zum Flughafen nehmen muss, erstattet die R+V diese Kosten.
Baustein „Neuwert Spezial“
Geht zum Beispiel Ihr zwei Jahre altes Smartphone zu Bruch und ist ein Totalschaden, erhalten Sie von der Versicherung der verursachenden Person nur den Zeitwert. Mit dem Baustein „Neuwert Spezial“ zahlt die R+V die Differenz zum Neuwert. Das gilt auch bei Schäden, die Sie an Gegenständen anderer verursachen: Auf Ihren Wunsch hin wird dem Geschädigten der Neuwert ausgezahlt. Diese Leistungen gelten für irreparable Gegenstände, die bis zu zwei Jahre alt sind und einen Neuwert von bis zu 7.500 Euro haben.
Baustein „Kfz-Spezial Plus“
Der Baustein „Kfz-Spezial Plus“ schützt Sie vor Kosten durch Schäden, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen entstanden sind. So sind Sie zum Beispiel abgesichert, wenn Sie neue Möbel in Ihr Auto laden und dabei ein danebenstehendes Auto beschädigen. Auch der Verlust fremder Autoschlüssel und Schäden an einem Mietwagen im Ausland sind mitversichert.
FAQ zur Privathaftpflichtversicherung
Unverheiratete volljährige Kinder, die in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, sind dies auch nach Schulabschluss während der Ausbildung oder des Studiums. Bei Arbeitslosigkeit nach dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung gilt der Versicherungsschutz im Tarif comfort bis zu einem Jahr und im Tarif premium sogar bis zu zwei Jahre weiter.